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Schimmelpilze im Make-Up - Vorsicht bei abgelaufenem Make-Up

Schimmelpilze im Make-­Up? Ja das gibt es, also - Vorsicht bei abgelaufenem Make-Up! Welche Gefahren abgelaufene Kosmetik birgt erklären wir hier...

Foto: s-thetic Clinic

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Juckreiz, rote Pusteln bis hin zu eitrigen Bläschen können eine Folge von verschimmelten Kosmetikprodukten sein. Achten Sie genau auf das Haltbarkeitsdatum von Mascara, Lippenstift, Puder und Co. Wenn nicht, stehen Sie damit nicht alleine da. Rund drei Viertel der deutschen Frauen benutzen Kosmetik-­ und Hautpflegeprodukte auch dann noch, wenn deren Zeit bereits abgelaufen ist. Eine beachtliche Anzahl von Frauen vernachlässigt außerdem die Hygiene beim Gebrauch ihrer Pflegeprodukte. „Durch die Verwendung abgelaufener Kosmetik kann es zu schweren Hautirritationen oder gar allergischen Reaktionen kommen“, weiß Dr. Afschin Fatemi, Facharzt für Dermatologie sowie Leiter der S-­thetic Clinic in Düsseldorf, Hamburg und der Niederlassung in München. Wir klären über das gesundheitliche Risiko auf.

Jedes Mal, wenn der Cremetopf geöffnet wird, das Mascarabürstchen in der Flasche auf-­ und abpumpt oder das Gesicht mit dem Pinsel gepudert wird, siedeln sich Bakterien und Keime in Tiegeln und Töpfen an. Die Folge ist, dass die Haltbarkeit des Produktes herabgesetzt wird, das Datum auf der Packung gilt nicht mehr. Sind Lidschatten, Lippenstift und Flüssig-­Make-­up verdorben, kann es zu Hautentzündungen kommen, warnt Dr. Afschin Fatemi.

Klare Regel

Laut der Kosmetikverordnung müssen kosmetische Produkte mindestens 30 Monate haltbar sein. Das bezieht sich natürlich auf originalverpackte Ware, die sachgerecht aufbewahrt wird. Ein Symbol in Form eines geöffneten Kosmetiktiegels sowie die Angabe in Monaten, innerhalb deren das Produkt nach Öffnen verbraucht werden soll, geben dem Benutzer eine Auskunft über die Haltbarkeit. Dr. Fatemi rät dazu, „sich das Datum auf Tiegel, Tube oder Fläschen zu notieren, an dem das Produkt geöffnet wurde.“ Für geöffnete Lippenstifte, Lidschatten und Mascara-­Bürsten gilt die Regel nicht, sie sollten aus hygienischen Gründen nach spätestens einem Jahr ersetzt werden.  Das Ausmisten des Beautyregals ist ähnlich wie das des Kühlschranks: Was alt und abgelaufen ist, muss in die Mülltonne. Denn: Auch Kosmetik-­ und Pflegeartikel halten keine Ewigkeit.

Keime in Schminkprodukten

„Generell sollte man darauf achten, dass man Kosmetikprodukte nicht zu großer Hitze, Licht oder Feuchtigkeit aussetzt“, erklärt der Dermatologe Dr. Afschin Fatemi aus Düsseldorf.

Allerdings kann man auch selbst noch einiges tun, um die Haltbarkeit zu erhöhen. Überschüssiges Mascara sollte man mit einem sauberen Tuch abwischen und nicht im Fläschchen abstreifen. So gelangt zu viel Luft in die Kartusche. Die Wimperntusche würde zum einen schnell austrocknen und zum anderen gelangen Keime hinein. Generell sollte Mascara spätestens nach sechs Monaten ausgetauscht werden, da sich Bakterien in der feuchten Substanz schneller ausbreiten können. Bei der sogenannten Phasentrennung, das heißt, wenn sich Öl-­ und Wasser-­Bestandteile beim Make-­up voneinander lösen, wird die Textur krümelig oder extrem dünnflüssig. Wenn es unangenehm riecht, z.B. ranzig, sollte das Produkt sofort in den Müll. Durch die enthaltenen Bakterien wird die Haut nämlich gereizt und es können Entzündungen entstehen. Hinzu kommt, dass durch Bakterien und Sauerstoff die Inhaltsstoffe der Cremes zersetzt werden. Die entstehenden Zerfallsstoffe können die Haut ebenfalls reizen oder sogar schädigen. Sobald Hautirritationen entstehen, rät Dr. Fatemi dazu, die Produkte nicht mehr zu benutzen und zur Sicherheit beim Arzt vorzusprechen.

30.09.2014